Tierfallen – nein danke!
Tierfallen sind für Igel gefährlich! Lebenfallen und Tellereisen sind generell verboten.
Ratten- und Mausefallen zur Schädlingsbekämpfung jedoch sind gestattet: Sie dürfen auch von Privatleuten, mit behördlich erlaubten Ködern versehen, aufgestellt werden.
Jedoch gibt es einen Ländervorbehalt (BArtSchV 4 (3)), so dass in einigen Bundesländern und Kommunen strikte Verbote für alle Fallen und privaten Einsatz gelten (z.B. in Berlin).
Achtung Igel!
Fallen bedrohen auch Igel, die womöglich an einem Giftköder zugrunde gehen oder sich schwer verletzen.
Fallen-Check und Vorbeugen!
Überprüft man Fallen nicht vorschriftsmäßig täglich, kann möglicherweise ein verletzter Igel zu spät entdeckt werden und stirbt jämmerlich.
Besser beugt man einem Mäuse- oder Rattenbefall vor, indem man grundsätzlich kein Tierfutter draußen hinstellt.
Fallen richtig aufstellen!
Ist der Einsatz von Fallen erlaubt und unverzichtbar, platziert man sie mindestens 50 cm hoch, z.B. auf Tischen, Kisten, Mauern oder Bretterstapeln.
Quelle: Pro Igel e.V.