In den meisten Fällen ist ein tagaktiver Igel in einer Notlage, da sie die pralle Mittagssonne eher meiden. Da es aber in diesen Situationen auch Ausnahmen gibt, gilt zuerst einmal zu beobachten, bevor man voreilig herumlaufende Igel einsammelt allerdings gilt das nicht bei fliegeneier- oder madenbefallenen Igeln. Diese müssen schnellstmöglich vom Igel entfernt werden!
Hier nun ein kleiner Guide zum erkennen einer Notlage und wann man nicht zu überstürzt handeln sollte:

  • apathische/ magere/ stark hustende, schnupfende Igel mit evtl eingefallene Augen.
  • Nach Wintereinbruch, d. h. bei Dauerfrost und Schnee, meist am Tag herumlaufende Igel.
  • (offensichtlich) verletzte Igel.
  • Jungigel die Anfang November unter 500 Gramm wiegen. Ca. die Größe zwischen einer Paprika und einer Grapefruit.
  • Igelsäuglinge mit geschlossenen Augen und Ohren außerhalb des Nestes. Bitte auch nähere Umgebung des Fundorts nach Geschwistern absuchen.
  • Igelsäuglinge mit bereits geöffneten Augen aber mit Fliegeneier-/Madenbefall hier zählt jede Sekunde. So schnell wie möglich alles mit Wimpernbürstchen und Pinzette entfernen.
  • Igelsäuglinge mit bereits geöffneten Augen laufen rufend umher. Falls Mama und Geschwister durch das Rufen kommen ist alles okay, falls nicht aufwärmen und beobachten, ob Mama noch eintrifft.
  • Igelsäugling bewegt sich am Tag/Dämmerung in der Nähe eines Buschwerks, ruft aber nicht. NICHT voreilig einsammeln. Mama ist evtl nur unterwegs. Auch hier erst einmal beobachten, ob sie wiederkommt.
  • Igelnest mit Säuglingen am Tag ohne Mama entdeckt zudecken, weitergehen aber beobachten, ob Igelmama wieder eintrifft.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in unseren Igel Ratgeber

‼️Wichtiger Hinweis‼️
Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt, Igel einzufangen und, z. B. als Haustier, in Besitz zu nehmen. Verletzte, erkrankte oder hilflose Igel dürfen gesund gepflegt werden. Danach sind sie wieder unverzüglich in die Freiheit zu entlassen. Tierliebe und Schulwissen reichen nicht aus um die erforderliche Pflege zu gewährleisten und man ist verpflichtet, nach §2 des TierSchG, sich sachkundige Hilfe zu holen (Igelstation, igelkundiger Tierarzt/Tierärztin).

Text und Bildmaterial mit freundlicher Genehmigung von: Instagram u. Facebook Account meas.tierische.gluecksfelle

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